Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Definitionen und Geltung
Sämtliche Dienste, Lieferungen und Leistungen
von WSR gegenüber ihren Mandanten erfolgen ausschließlich
auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Etwaige Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen der Mandanten
werden nicht Bestandteil des Vertrages. Soweit der Mandant
Vollkaufmann ist, gelten die hier vorliegenden Geschäftsbedingungen
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
selbst ohne ausdrückliche Vereinbarung. Abweichungen
von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie einzelvertraglich
vereinbart werden. Abweichende mündliche Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
durch WSR. WSR ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
Diese Änderungen und Ergänzungen werden für
alle zukünftigen Verträge mit Veröffentlichung
wirksam, sofern kein späterer Termin genannt ist. Soweit
Änderungen oder Ergänzungen laufende Verträge
betreffen, gelten sie als genehmigt, wenn der Mandant nicht
binnen eines Monats nach in Kenntnissetzung schriftlich widerspricht.
Widerspricht der Mandant fristgemäß, sind die beiden
Vertragsparteien berechtigt den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu
kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen
in Kraft treten sollen.
II. Vertragsarten
Der Dienstvertrag stellt die Aufträge dar die auf Grund
von Umfang oder Komplexität in Projekten abgewickelt
werden. Wesentliche Merkmale eines Dienstvertrages sind die
individuelle Beratung bzw. Konzeption und die hieraus anschließend
folgende Realisierung dessen. Dies gilt auch dann, wenn Pauschalhonorare
oder Fertigstellungstermine vereinbart werden. Der Leistungsumfang
wird einzelvertraglich festgelegt. Der Werkvertrag stellt
die Aufträge dar welche eine Entwicklung bzw. Herstellung
von allgemeinen Erzeugnissen geringerer Komplexität im
materiellem Sinne verkörpern. Der Leistungsumfang wird
einzelvertraglich festgelegt.
III. Pflichten
WSR verpflichtet sich zur gewissenhaften Erfüllung der
vertraglichen Leistungen und zur Verschwiegenheit gegenüber
unbeteiligten Dritten. Zur Erfüllung der vertraglichen
Leistung können Erfüllungsgehilfen (Angestellte
oder freie Mitarbeiter) herangezogen werden, die den selben
Auflagen unterliegen. Der Mandant verpflichtet sich, Mitwirkungsaufforderungen
zeitgerecht nachzukommen. Dies gilt insbesondere für
die Lieferung von Daten und Unterlagen, die zur Erfüllung
des Auftrags erforderlich sind. Dies gilt auch, wenn der Mandant
seinerseits Erfüllungsgehilfen oder Dritte mit der entsprechenden
Mitwirkung beauftragt. Die Vertragsparteien verpflichten sich,
ausschließlich Unterlagen und Daten zu verwenden bzw.
zur Verfügung zu stellen, zu deren Nutzung sie im konkreten
Zusammenhang berechtigt sind (strenge Beachtung der Verwertungs-
und Urheberrechte, Lizenzen, Marken- und Patentrechte und
anderer immaterieller Rechte). Falls Dritte Ansprüche
auf die genannten Daten erheben sollten, ist die andere Vertragspartei
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Vertragspartei,
die die strittigen Daten zur Verfügung gestellt hat,
stellt jeweils die andere Vertragspartei von Rechten Dritter
frei. Die Vertragsparteien verpflichten sich, keine Unterlagen
oder sonstige Daten zu verwenden, die gegen geltendes Recht
verstoßen. Dem Mandanten obliegt die Verpflichtung WSR
über sämtliche Kontaktmöglichkeiten und Änderungen
der Kontaktdaten zu informieren.
IV. Termine, Fristen, Abnahmen, Verzögerungen
Sämtliche Zeit- und Terminangaben sind unverbindliche
Erfahrungswerte, verlängern sich jedoch automatisch um
den Zeitraum, den der Mandant bei der Mitwirkung im Verzug
ist, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Eine Terminvereinbarung
für die Mitwirkung durch den Mandanten ist verbindlich.
Kommt er in Verzug, verlängern sich Arbeitsfortschritts-
und Fertigstellungstermine um denselben Zeitraum zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit. Sofern WSR an die Mitwirkung erinnern muss ist WSR berechtigt hierfür eine Gebühr von 25,- Euro je Erinnerung zu berechnen sofern es sich dabei um einen Anruf, einen Anrufversuch, einen Brief oder eine Email handelt, sowie 90,- Euro je Erinnerung zu berechnen sofern es sich um einen Versand via Kurierdienst handelt. Es obliegt alleinig der Entscheidung von WSR das geeignete Medium für die Erinnerung auszuwählen. Eine Fortführung des Auftrages kann von der vorherigen Zahlung der für Erinnerungen entstandene Gebühren abhängig gemacht werden. Insofern hat WSR das Recht derartige Gebühren mit erhaltenen Zahlungen gegen zu rechnen. Für beide Parteien gilt
ferner, ein Verzug berechtigt erst dann zum Rücktritt
vom Vertrag oder zu seiner Kündigung, wenn die andere
Partei eine gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält.
WSR ist jedoch von der Leistungspflicht in Fällen höherer
Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehene
Ereignisse sowie Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung
von keiner Partei zu vertreten sind. Dazu zählen insbesondere
rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in
Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall
von Kommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber,
Störungen im Bereich der Leitungsgeber, auch wenn diese
Umstände im Bereich von Erfüllungsgehilfen oder
Unterauftragnehmern auftreten. Fertig gestellte Werke oder
Dienste werden zur Abnahme in elektronischer oder gedruckter
Form zur Verfügung gestellt und der Mandant davon in
Kenntnis gesetzt. Eine Leistung gilt als erbracht wenn Sie
an den Mandanten abgesandt wurde. Das Risiko der Zustellung
liegt beim Mandanten. Es steht ihm frei eine Versandart wie
Einschreiben oder Kurierdienst zu bestellen. Alle Leistungen
sind von einem Umtausch oder einer Rückgabe ausgeschlossen,
da sie speziell für den Mandanten erstellt werden. WSR ist berechtigt kostenfreie Leistungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Fristsetzung von 14 Kalendertagen zu kündigen.
V. Preise und Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Alle von WSR ausgestellten Rechnungen verstehen sich ohne
die Erforderlichkeit einer Steuerbelastung. Sofern nicht anders bestimmt gilt ein Zahlungsziel
von 30 Tagen. Bei verspäteter Zahlung ist WSR nicht mehr an das Angebot gebunden. Eine Leistungserbringung durch WSR erfolgt nach
Zahlungseingang. Die Erbringung von Leistungen stellt jedoch
keine Zahlungsquittung dar. Der Mandant hat keinerlei Leistungsansprüche
gegenüber WSR solange keine entsprechende Zahlung bei
WSR gutgeschrieben wurde. Gegen Forderungen von WSR kann der
Mandant nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen aufrechnen. Alle Preise gelten vorbehaltlich
eines Irrtums oder Druckfehlers und können jederzeit
ohne gesonderte Mitteilung geändert werden. WSR ist berechtigt
die Preise bei fortlaufenden Leistungen ohne Angabe von Gründung
zu ändern. Der
Mandant ist in diesem Fall zur Kündigung der fortlaufenden
Leistung berechtigt. WSR ist zur Teilerfüllung von Aufträgen
berechtigt. Sollten Leistungen sich durch Veränderungen
bei Partnerunternehmen oder durch Gesetzesänderungen
umgestalten oder komplett wegfallen, so ist WSR berechtigt
die entsprechenden Dienste einzustellen oder in einer gewandelten
Weise weiter zu betreiben. Der Auftraggeber hat in diesem
Fall das Recht die fortlaufende Leistung zu kündigen.
Bereits erbrachte Leistungen sowie Einrichtungspauschalen
bleiben zahlbar. Für außerordentliche Beratungs- oder Verwaltungsaufwendungen akzeptiert der Mandant ein Stundenhonorar von 90,- Euro. Für Rückbuchungen, Retouren und Stornos akzeptiert der Mandant eine Pauschale von 75,- Euro zur Deckung der Spesen und Gebühren von WSR. Für die Stornierung von Kreditkartenzahlungen durch den Mandanten akzeptiert dieser eine Pauschale von 190,- Euro zur Deckung der Spesen und Gebühren von WSR.
VI. Haftung
Einzig schriftliche Beratungen und Angaben sind verbindlich.
Mündliche Beratungen sind grundsätzlich unverbindlich.
WSR haftet voll für Schäden, die von ihr vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für mittlere
und leichte Fahrlässigkeit haftet WSR nur, wenn es sich
um die Verletzung einer Kardinalspflicht handelt. Gleiches
gilt, wenn Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen mit
der Vertragserfüllung betraut sind. Die Haftung von WSR
ist bei fahrlässiger Verletzung einer Kardinalspflicht
der Art nach auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren
Schadens und der Höhe nach wie folgt beschränkt:
bei Personenschäden ist der Haftungshöchstbetrag
auf den Auftragswert, höchstens aber auf € 100.000,-
je Schadensereignis begrenzt. Bei Sach- und sonstigen Schäden
ist der Haftungshöchstbetrag auf den Auftragswert, höchstens
aber auf € 5.000,- je Schadensereignis begrenzt. Jegliche
Haftung von WSR erlischt, wenn der Mandant mit einer Zahlung
in Verzug ist. WSR ist in einem solchen Fall zur Einstellung
aller Tätigkeiten berechtigt, gleich welche Konsequenzen
dies für den Mandanten nach sich zieht. Bei der Auftragserfüllung
haftet WSR für die Bearbeitung des Auftrages bis zum
Versand. WSR haftet weder für die Versanddauer noch für
die Zustellung. Die Wahl der Versandart obliegt dem Mandanten. WSR übernimmt keine Haftung für ihr zugesandte Unterlagen. WSR behält es sich vor unaufgefordert übersandte Unterlagen zu vernichten.
VII. Vertragsdauer und Kündigung
Dienst- und Werkverträge werden auf unbestimmte Zeit
geschlossen, soweit einzelvertraglich nicht abweichend geregelt.
Wird ein Dienst- oder Werkvertrag vorzeitig gekündigt,
so wird der vereinbarte Preis zu dem Anteil sofort fällig,
wie weit der Auftrag bearbeitet ist (Anteil des verwendeten
Zeitaufwandes am vereinbarten bzw. geschätzten Gesamtzeitaufwand).
Sofern Kapazitäten für die Erfüllung des Auftrages
reserviert wurden und nicht mit anderen Aufträgen ausgeführt
werden können, werden diese Zeiten dem verwendenden Zeitaufwand
hinzugerechnet. Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei,
dass der Schaden geringer ausfällt. Eine vorzeitige Vertragskündigung
aufgrund einer Vertragsänderung ist nicht zulässig,
wenn die Vertragsänderung eine Mehrleistung ohne zusätzliche
Berechnung zum Inhalt hat oder lediglich die Bereitstellung
weiterer Identitäts- und Personendaten sowie -Unterlagen
bedeutet. Bei einem wichtigen Grund kann der Vertrag ohne
Einhaltung einer Frist von beiden Parteien gekündigt
werden. Er liegt insbesondere vor, wenn eine angemessene Nachfrist
zur Vertragserfüllung oder Zahlung erfolglos verstrichen
ist, oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren
beantragt, eröffnet oder ein solches abgelehnt wurde.
Bereits erbrachte oder begonnene Leistungen bleiben in dem
Verhältnis zahlbar, wie weit der Auftrag bearbeitet ist.
Alle Leistungen sind von einem Umtausch oder einer Rückgabe
ausgeschlossen, da sie speziell für den Auftraggeber
erstellt werden. WSR behält sich das Recht vor, bei illegal
anmutenden Aktivitäten des Auftraggebers Treuhandverhältnisse
zu kündigen sowie alle laufenden Tätigkeiten einzustellen.
VIII. Datenschutz
WSR erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt personenbezogener
Daten der Mandanten, soweit sie für die Erfüllung,
inhaltliche Ausgestaltung und Änderung des mit ihm begründeten
Vertragsverhältnisses erforderlich sind. WSR ist berechtigt,
die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Daten an
von ihr beauftragte Erfüllungsgehilfen oder dritte Dienstleister
weiterzugeben. Die einschlägigen Datenschutzbestimmungen
werden eingehalten. Es werden keine Daten an unbefugte Dritte
weiter gegeben. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die
Daten fristgemäß aufbewahrt (z.B. kaufmännischer
Schriftverkehr, Steuerbelege).
IX. Firmengründungen
WSR behält sich das Recht vor, bei illegal anmutenden
Aktivitäten des Mandanten Treuhandverhältnisse zu
kündigen sowie Verwaltungstätigkeiten einzustellen.
Auch bei anonym gegründeten Gesellschaften ist der Mandant
für die rechtzeitige Erstellung von Steuererklärungen
sowie für die Zahlung der Steuern verantwortlich. Die
jährlichen Verwaltungsgebühren werden im Turnus
von 12 Monaten, beginnend mit dem Monat der Auftragserteilung
fällig. Wird die Gesellschaft vor einem neuen Fälligkeitstag
gelöscht, fallen die Verwaltungsgebühren nicht an.
Die Löschung einer Gesellschaft kostet 490,- Euro. Sollte
ein Wunschname bereits vergeben oder aus sonstigen Gründen
nicht genehmigungsfähig sein, ist der Mandant verpflichtet
WSR alternative Namen zu übermitteln. Der Auftrag bleibt
weiter bestehen. Es entstehen keine Mehrkosten für den
Mandanten.
X. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz von WSR. Ausschließlicher
Gerichtsstand ist der US Bundesstaat Nevada (Las Vegas), sofern
der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen
ist. Für die Geschäftsbeziehungen der Vertragspartner
gilt ausschließlich amerikanisches Recht. Sollten Bestimmungen
in diese AGB bzw. einzelvertraglicher Vereinbarungen unwirksam
sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bedingungen. An die Stelle der unwirksamen
Bedingungen tritt eine wirksame, die den ursprünglich
angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Bei fehlenden Bestimmungen in diesen AGB gelten die gesetzlichen
Vorschriften, sofern keine einzelvertragliche Regelung getroffen
wurde.
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