Stiftung
Die Stiftung - Instrument zur Vermögensabsicherung.
Stiftungen werden immer wieder
mit Gemeinnützigkeit in Verbindung gebracht. Dabei ist
nur ein Bruchteil aller Stiftungen wirklich gemeinnützig.
Der weit größere Teil verfolgt eher steuer- oder
haftungsrechtliche Ziele und ist nur auf das Wohl der Stiftungsgründer
bedacht.
Der rechtlich bedeutsame Punkt
an einer Stiftung hat nichts mit Gemeinnützigkeit zu
tun sondern liegt in der Besonderheit, dass die Stiftung keine
Inhaber hat. Es gibt lediglich einen Verwaltungsrat. Überträgt
man sein Vermögen an eine Stiftung, kann man sich legal
und offiziell als vermögenslos bezeichnen. Dies kann
bei Scheidungen, Firmenkonkurs oder Schadensersatzprozessen
ein wichtiger Punkt sein. Dabei kann jede Art von Vermögen
übertragen werden, also Geld und Aktien, Sachwerte wie
Fahrzeuge oder Yachten, Immobilien bis hin zu immateriellen
Werten wie Patenten und sonstigen Rechten. Eine Stiftung ist eine juristische
Person und kann sehr einfach gesteuert werden. Die Existenz
einer Stiftung ist zeitlich nicht begrenzt. Grundsätze,
wie beispielsweise Zuwendungen an bestimmte Personen, können
vom Stiftungsgründer in der Satzung verankert werden.
Diese Grundsätze können auch nach dem Tod des Stiftungsgründers
nicht verändert werden. Eine Stiftung ist damit ein besonders
wirkungsvolles Instrument um Erbschaftsstreitigkeiten vorzubeugen
und Besitztümer vor einer Teilung zu schützen.
Eine Stiftung ist gleichwohl
nicht dafür gedacht Geschäfte zu betreiben. Sie
ist ein Instrument zur Verwaltung und Sicherung des eigenen
Vermögens. Stiftungen werden allerdings häufig als
Aktionär von Offshore-Gesellschaften eingesetzt. Auf
diese Weise können die Profite an die Stiftung übertragen
werden, ein Konkurs der Gesellschaft wirkt sich aber nicht
auf die Stiftung aus.
Die Vorteile einer Stiftung sind zusammengefaßt folgende:
Gründung einer Stiftung inklusive: |
1.890,- Euro |
Prüfung des Namens
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Aufbereitung des Memorandums |
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Aufbereitung der Articles |
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Aufbereitung der Gründungsanträge |
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Einreichung beim Handelsregister |
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Zahlung der Gründungsgebühren |
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Übergabe Gründungsurkunde |
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Übergabe Memorandum |
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Übergabe Articles |
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Übergabe Aktienzertifikate |
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Exklusive Dokumentenmappe inkl. folgender Unterlagen |
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Minutes of Board Meetings |
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Beschluss zur Kontoeröffnung |
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Beschluss zur Anmietung eines Büros |
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Beschluss zur Bestellung eines Firmenanwalts |
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Beschluss zur Bestellung eines Buchprüfers |
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Arbeitsvertrag |
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Patentrechtsklausel zum Arbeitsvertrag |
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Generalvollmacht |
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Muster Briefbogen |
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Kaufverträge |
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Verkaufsverträge |
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Direktoren-Register |
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Shareholder-Register |
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Deutsche Übersetzungen aller relevanten Dokumente |
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CD-Rom mit allen wichtigen Vorlagen und Vordrucken |
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Sie können Ihre Stiftung auch noch um nachfolgende Leistungen erweitern:
offshoreBanking, Belize |
490,- Euro |
offshoreBanking, Zypern |
490,- Euro |
offshoreBanking, Dominica |
490,- Euro |
offshoreBanking, Dubai |
490,- Euro |
offshoreBanking, Isle of Man |
490,- Euro |
offshoreBanking, Lettland |
490,- Euro |
offshoreBanking, Panama |
490,- Euro |
offshoreBanking, Seychellen |
490,- Euro |
offshoreBanking, St. Kitts |
490,- Euro |
offshoreBanking, Schweiz |
490,- Euro |
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Anmerkung:
Die Kontoeröffnung offshore Banking bietet internationales Online-Banking, Mehrwährungsfähigkeit, Bar- und Verrechnungsschecks sowie eine VISA-Karte mit Tageslimit von 10.000 Euro für Barabhebungen an allen Geldautomaten weltweit. Kontoführungsgebühren befinden sich im banküblichen Durchschnitt. |
Entwurf eines Firmenlogos |
49,- Euro |
Firmenstempel |
49,- Euro |
Firmensiegel |
49,- Euro |
Firmenschild |
49,- Euro |
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Verlängerung |
990,- Euro |
inkl. Verwaltung |
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inkl. Registered Office |
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inkl. Company Secretary |
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inkl. Offshore-Steuerpauschale |
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Kontakt
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Unser Beraterteam steht Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung.
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