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Stiftung

Die Stiftung - Instrument zur Vermögensabsicherung.

Stiftungen werden immer wieder mit Gemeinnützigkeit in Verbindung gebracht. Dabei ist nur ein Bruchteil aller Stiftungen wirklich gemeinnützig. Der weit größere Teil verfolgt eher steuer- oder haftungsrechtliche Ziele und ist nur auf das Wohl der Stiftungsgründer bedacht.

Der rechtlich bedeutsame Punkt an einer Stiftung hat nichts mit Gemeinnützigkeit zu tun sondern liegt in der Besonderheit, dass die Stiftung keine Inhaber hat. Es gibt lediglich einen Verwaltungsrat. Überträgt man sein Vermögen an eine Stiftung, kann man sich legal und offiziell als vermögenslos bezeichnen. Dies kann bei Scheidungen, Firmenkonkurs oder Schadensersatzprozessen ein wichtiger Punkt sein. Dabei kann jede Art von Vermögen übertragen werden, also Geld und Aktien, Sachwerte wie Fahrzeuge oder Yachten, Immobilien bis hin zu immateriellen Werten wie Patenten und sonstigen Rechten. Eine Stiftung ist eine juristische Person und kann sehr einfach gesteuert werden. Die Existenz einer Stiftung ist zeitlich nicht begrenzt. Grundsätze, wie beispielsweise Zuwendungen an bestimmte Personen, können vom Stiftungsgründer in der Satzung verankert werden. Diese Grundsätze können auch nach dem Tod des Stiftungsgründers nicht verändert werden. Eine Stiftung ist damit ein besonders wirkungsvolles Instrument um Erbschaftsstreitigkeiten vorzubeugen und Besitztümer vor einer Teilung zu schützen.

Eine Stiftung ist gleichwohl nicht dafür gedacht Geschäfte zu betreiben. Sie ist ein Instrument zur Verwaltung und Sicherung des eigenen Vermögens. Stiftungen werden allerdings häufig als Aktionär von Offshore-Gesellschaften eingesetzt. Auf diese Weise können die Profite an die Stiftung übertragen werden, ein Konkurs der Gesellschaft wirkt sich aber nicht auf die Stiftung aus.


Die Vorteile einer Stiftung sind zusammengefaßt folgende:

Gründer kann sich legal und offiziell vermögenslos melden
Stiftungen können nicht gepfändet werden
Stiftungen können von Erben nicht angefochten werden
Stiftungen sind steuerbefreit
Stiftungen sind einfach und sehr flexibel zu steuern
Stiftungen sind zeitlich nicht begrenzt
Stiftungen müssen keine wohltätigen Zwecke verfolgen


Für die Errichtung einer Stiftung fallen folgende Kosten an:
Gründung einer Stiftung inklusive: 1.890,- Euro
Prüfung des Namens
 
Aufbereitung des Memorandums  
Aufbereitung der Articles  
Aufbereitung der Gründungsanträge  
Einreichung beim Handelsregister  
Zahlung der Gründungsgebühren  
Übergabe Gründungsurkunde  
Übergabe Memorandum  
Übergabe Articles  
Übergabe Aktienzertifikate  
Exklusive Dokumentenmappe inkl. folgender Unterlagen  
Minutes of Board Meetings  
Beschluss zur Kontoeröffnung  
Beschluss zur Anmietung eines Büros  
Beschluss zur Bestellung eines Firmenanwalts  
Beschluss zur Bestellung eines Buchprüfers  
Arbeitsvertrag  
Patentrechtsklausel zum Arbeitsvertrag  
Generalvollmacht  
Muster Briefbogen  
Kaufverträge  
Verkaufsverträge  
Direktoren-Register  
Shareholder-Register  
Deutsche Übersetzungen aller relevanten Dokumente  
CD-Rom mit allen wichtigen Vorlagen und Vordrucken  
Gesamtkosten Stiftung 1.890,- Euro



>>> Klicken Sie hier um zum Auftragsformular zu gelangen. <<<

Haben Sie Probleme das Auftragsformular zu öffnen?
Bitte rufen Sie unseren Customer Support unter 0044 (20) 7117 0 700 an.



Sie können Ihre Stiftung auch noch um nachfolgende Leistungen erweitern:

Optional | Zusatzleistungen
Exklusive Dokumentenmappe mit allen Unterlagen 0,- Euro
Apostille gemäß den Haag 5. Oktober 1961 190,- Euro
Anonymität durch Eintragung eines Rechtsanwalts 490,- Euro
Anmerkung:
Für einen maximalen Haftungsschutz bieten wir Ihnen die Möglichkeit einen Rechtsanwalt als offiziellen Direktor der Gesellschaft einzutragen. Damit erscheint Ihr Name weder beim Handelsregister noch bei sonstigen Stellen. Nur ein Rechtsanwalt steht für absolute Diskretion und Vertraulichkeit.

Optional | Büroservice
1 Jahr standard Büroservice 190,- Euro
1 Jahr professional Büroservice 490,- Euro
Anmerkung:
Beide Versionen enthalten eine repräsentative Hausanschrift, eine Telefon- sowie eine Faxnummer. Bei der standard Edition werden Anrufe auf einen individuell besprochenen Anrufbeantworter geleitet. Bei der professional Edition werden Anrufe durch Rufumleitung an Sie direkt durchgeschalten.

Optional | Kontoeröffnung
offshoreBanking, Belize 490,- Euro
offshoreBanking, Zypern 490,- Euro
offshoreBanking, Dominica 490,- Euro
offshoreBanking, Dubai 490,- Euro
offshoreBanking, Isle of Man 490,- Euro
offshoreBanking, Lettland 490,- Euro
offshoreBanking, Panama 490,- Euro
offshoreBanking, Seychellen 490,- Euro
offshoreBanking, St. Kitts 490,- Euro
offshoreBanking, Schweiz 490,- Euro
Anmerkung:
Die Kontoeröffnung offshore Banking bietet internationales Online-Banking, Mehrwährungsfähigkeit, Bar- und Verrechnungsschecks sowie eine VISA-Karte mit Tageslimit von 10.000 Euro für Barabhebungen an allen Geldautomaten weltweit. Kontoführungsgebühren befinden sich im banküblichen Durchschnitt.

Optional | Extras
Entwurf eines Firmenlogos 49,- Euro
Firmenstempel 49,- Euro
Firmensiegel 49,- Euro
Firmenschild 49,- Euro

Fortlaufende Kosten ab dem 2. Geschäftsjahr
Verlängerung 990,- Euro
inkl. Verwaltung  
inkl. Registered Office  
inkl. Company Secretary  
inkl. Offshore-Steuerpauschale  



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Unser Beraterteam steht Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung.

Telefon: 0044 (20) 7117 0 700
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09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

 

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